Die Bedeutung der Feuerwehrpflicht
Was geschieht, wenn sich für eine Freiwillige Feuerwehr nicht genügend Personen finden lassen? Das ist der Beginn der Feuerwehrpflicht, denn es ist vorgeschrieben eine Feuerwehr in kleinen und mittelgroßen Orten zu unterhalten. In größeren Städten muss in der Regel eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden, z.B. in Baden Württemberg ab einer Einwohnerzahl von 100.000 Personen. Die Gründe für eine Pflichtfeuerwehr und das Aus der Freiwilligen Feuerwehr sind sehr unterschiedlich. Zum einen die langen Anfahrtswege zu den Arbeitsstätten sowie die ungleichmäßige Verteilung von Einsätzen auf die Kameraden. Einige Kameraden werden Kaum eingesetzt und Lehrgänge werden nur ausgewähltem Personal angeboten. Das hat dazu geführt, dass viele Standorte nur schwach besetzt sind und das Interesse eher gering ist. Beispiele für eine Pflichtfeuerwehr sind die Feuerwehr Burg in Schleswig-Holstein sowie die Feuerwehr Pietzpuhl in Sachsen-Anhalt. Der Sinn einer Pflichtfeuerwehr ist denkbar einfach, Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Feuerwehrpflicht nimmt also die Bewohner in die Pflicht sich und ihre Mitmenschen zu schützen. Zu dem Schutz gehören Brände, Unfälle und nicht zuletzt auch Überschwemmungen. In der Folge des Klimawandels ist auch die Verhinderung Umweltschäden in den Fokus der Feuerwehr gerückt. Es ist erstaunlich, dass so manche Freiwillige Feuerwehr in den Anfängen eine Pflichtfeuerwehr gewesen ist, die meisten sind in Mitte der 30er Jahre entstanden. Eine Ausnahme für die Freiwillige Feuerwehr stellt die Schweiz dar, dort herrscht generell eine Feuerwehrdienstpflicht für die Bewohner einer Wohnsitzgemeinde. Man muss sich vorstellen, was es für drastische Folgen es hätte, wenn keine Feuerwehr in kurzer Zeit zur Stelle sein kann. Dank der Freiwilligen Feuerwehr können lange Fahrtzeiten verhindert werden und Hilfe ist stets an der Basis. Auch der gesellschaftliche Wert der Freiwilligen Feuerwehr ist sehr wichtig. Dadurch rücken die Menschen einer Gemeinde näher zusammen und man übernimmt gemeinsam Verantwortung. Die Pflichtfeuerwehr als Notlösung für eine Freiwillige Feuerwehr sichert also nicht nur das Leben der Bewohner in den Gemeinden sondern fördert auch das „Wir-Gefühl“.
Für die Umsetzung der Feuerwehrpflicht gibt es ganz konkrete Maßnahmen die in den jeweiligen Landesgesetzen festgehalten sind. Im Vordergrund steht zunächst, dass geeignete Personen im Alter von 18 bis 63 Jahren herangezogen werden. Bestimmte Personengruppen wie Angehörige der Bundeswehr, Zivildienstleistende sowie Polizeivollzugsbeamte, Forstbeamte und Bundespolizisten können vom Dienst befreit werden. Bei Einführung der Pflichtfeuerwehr trägt die Feuerwehr auch die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“. Der Dienst in einer Pflichtfeuerwehr ist für die einberufenen Personen ein ehrenamtlicher Dienst. Ist in der Gemeine schon eine Berufsfeuerwehr ansässig, so trägt die Pflichtfeuerwehr nur den Namen „Feuerwehr“.
